Wer in Deutschland nur über eine befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügt, aber länger bleiben möchte, muss generell die Gültigkeit im Blick behalten. Wichtig ist, dass die Genehmigung im Bedarfsfall rechtzeitig verlängert wird, und zwar bevor diese final tatsächlich abgelaufen ist. Generell ist es in Deutschland möglich, nach einem befristeten Aufenthaltstitel auch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Welche Aufenthaltstitel müssen verlängert werden?
Das in Deutschland geltende Aufenthaltsrecht sieht zwei verschiedene Varianten von Aufenthaltstiteln vor. Zum einen gibt es den befristeten und zum anderen den unbefristeten Titel. Unbefristete Titel stellen immer ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht dar. Befristete Aufenthaltstitel müssen stattdessen regelmäßig verlängert werden. Bei der Dauer der befristeten Aufenthaltstitel gibt es im Grunde die größten Unterschiede.
Entscheidend ist hier, dass eine befristete Aufenthaltsgenehmigung immer zweckgebunden ist. Sie kann aus verschiedenen Gründen gewährt werden. Typische Anlässe sind eine Ausbildung oder ein Studium, die in Deutschland absolviert werden oder aber auch die Berufsausübung. Darüber hinaus kann eine sogenannte Familienzusammenführung Grund für einen befristeten Aufenthaltstitel sein. Gleiches gilt für Mitarbeiter von ausländischen Unternehmen, die von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland entsendet werden, um hier vielleicht auch nur zeitweise ihrem Beruf nachzugehen.
Wann kann ein Aufenthaltstitel verlängert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels möglich. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Gültigkeit ausläuft, aber weiterhin der Grund für den Aufenthalt vorhanden ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein eigentlich befristeter Arbeitsvertrag noch einmal verlängert wurde. Soll ein befristeter Aufenthaltstitel noch einmal verlängert werden, steht es dem Gesetzgeber frei, ein entsprechendes Engagement dafür zu verlangen. Die Anforderungen fallen hier sehr unterschiedlich aus. Sie können sich auf die Teilnahme an einem Sprachkurs, aber beispielsweise auch auf die Durchführung eines Integrationskurses beziehen.
Erst wenn nachgewiesen werden konnte, dass eine Teilnahme erfolgte, wird in der Regel auch der Aufenthaltstitel verlängert. In der Regel wird aber auch dann nur ein befristeter Aufenthaltstitel ausgesprochen.
Was passiert bei Erlöschen eines Titels vor Ablauf der Gültigkeit?
Wer seinen befristeten Aufenthaltstitel von der zuständigen Behörde verlängern lassen möchte, muss sich zwingend rechtzeitig um einen entsprechenden Antrag bemühen. Ist der bisherige Aufenthaltstitel erst einmal abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Hier spielt es keine Rolle, ob der Aufenthaltstitel erst einen Tag oder schon länger abgelaufen ist. Um das zu vermeiden, ist es generell empfehlenswert, mit einem Online-Tagrechner zum Beispiel zu ermitteln, wann ein Aufenthaltstitel genau abläuft. Die Rechner ermitteln das Ablaufdatum taggenau. So lässt sich eine Verlängerung rechtzeitig fristgerecht beantragen.
Es gibt aber auch einige Besonderheiten. Ein befristeter Aufenthaltstitel ist in der Regel zweckgebunden. Das heißt aber wiederum: Wer seinen Job vor Ablauf der Gültigkeit verliert, hat in der Regel auch kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland. Die Titel verlieren in diesem Fall ihre Gültigkeit. Auch eine Verlängerung ist dann meistens nicht möglich.
Ebenso ist es möglich, dass ein befristeter Aufenthaltstitel von der zuständigen Behörde entzogen wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine für den Aufenthaltstitel geltende Voraussetzung nicht mehr gegeben ist.
Aufenthaltstitel verlängern lassen: Darauf muss geachtet werden
Wer seinen befristeten Aufenthaltstitel verlängern lassen möchte, muss sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Hier ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Eine Terminvereinbarung kann wahlweise online oder telefonisch erfolgen, die Beantragung der Verlängerung ist dann aber nur persönlich bei dem entsprechenden Sachbearbeiter möglich. Während dieses Termins wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen befristeten Aufenthaltstitel weiterhin gegeben sind, damit eine Verlängerung überhaupt möglich ist. Bislang kann die Verlängerung übrigens nicht online beantragt werden. Die zuständigen Behörden setzen ein Erscheinen vor Ort voraus. Um eine Verlängerung beantragen zu können, werden ein Antragsformular, ein aktuelles biometrisches Foto und auf ein Nachweis über den individuellen Lebensunterhalt benötigt. Des Weiten müssen der Nachweis über die Krankenversicherung und der Aufenthaltstitel vorgezeigt werden. Unter Umständen kann die Behörde weitere Dokumente verlangen. Wer sich unsicher ist, sollte hier im Voraus nachfragen, um eine reibungslose Abwicklung des Antrags zu gewährleisten.
Welche Gültigkeitsdauern gibt es?
Die Dauer der befristeten Aufenthaltsdauer variiert. Entscheidend ist hier in der Regel, aus welchem Grund der Aufenthaltstitel erteilt wird. Selbstständige, die in Deutschland mit ihrem Unternehmen Fuß fassen möchten, können in der Regel auf einen Aufenthaltstitel von ein bis drei Jahren hoffen. Des Weiteren gelten folgende Fristen:
- höchstens 3 Jahre bei ICT- und mobiler ICT-Karte
- 1 bis höchstens 3 Jahre bei Familiennachzug
- 1 Jahr bei humanitären Gründen
- maximal 6 Monate bei Arbeitsplatzsuche
- 1 bis maximal 3 Jahre bei Erwerbstätigkeit
Bei Erwerbstätigkeit und Ausbildung richtet sich der Umfang des Aufenthaltstitels in der Regel nach dem im Vertrag geregelten Zeitfenster. Erfolgt der Aufenthalt in Deutschland aufgrund von Forschungszwecken, ist der Aufenthaltstitel in der Regel an die Dauer des Forschungsprojekts gebunden. Hier sind also ganz unterschiedliche Zeitfenster möglich. Die Blaue Karte EU ist nach § 18b Abs. 2 AufenthG höchstens vier Jahre gültig. Auch hier kann unter Umständen aber eine Verlängerung beantragt werden.
Wer seinen Aufenthaltstitel verlängern lassen möchte, muss bei bestimmten Anlässen mit einer Gebühr für die Bearbeitung rechnen. Da es hier zu erheblichen Unterschieden kommt, lohnt es sich, die Kosten frühzeitig zu erfragen.